DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REGELN DIE NUTZUNG DER SIMPLECLUB-DIENSTE DURCH DEN KUNDEN. DURCH DIE NUTZUNG VON SIMPLECLUB STIMMT DER KUNDE, DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU.
Aktualisiert am: 23.03.2023
“App” Die mobile App von simpleclub, in der Lerninhalte zur Verfügung gestellt werden.
“Lerninhalte” Die Lerninhalte sind verschiedene Lernmodule und -inhalte für Ausbildungsberufe und sonstige Bildungsmaßnahmen, die über die Plattform von simpleclub bereitgestellt werden.
“Nutzer” Die Person, die vom Kunden autorisiert ist, simpleclub zu nutzen. Zu den Benutzern gehören beispielsweise Mitarbeiter des Kunden.
“Plattform” Die Plattform umfasst die Website und die App gemeinsam.
“Vereinbarung” Die Vereinbarung umfasst den geschlossenen Vertrag zwischen Kunden und simpleclub sowie die akzeptierten zu dem Zeitpunkt geltenden AGBs und AVVs.
“Vertrag” Das durch den Kunden gezeichnete Dokument / der Vertrag (bspw. Bestellformular) für den Kauf von Dienstleistungen bei simpleclub, einschließlich aller Vertragslaufzeiten, Zeitpläne oder Ergänzungen dazu.
“Vertragslaufzeit” Die im Vertrag geregelte Laufzeit für die Bereitstellung der Dienste von simpleclub.
“Website” Die Website von simpleclub, auf der Lerninhalte zur Verfügung gestellt werden.
2.1 simpleclub bietet verschiedene Lerninhalte an. Der Kunde ist berechtigt, die Lerninhalte weiteren Nutzern zur Verfügung zu stellen. Etwaige im Vertrag geregelte Beschränkungen des Kreises oder der Anzahl der Nutzer sind vom Kunden zu beachten.
2.2 Die Lerninhalte werden dem Kunden und seinen Nutzern zum Online-Abruf zur lernbegleitenden Nutzung bereitgestellt. Sofern simpleclub die entsprechende Funktionalität bereitstellt, können der Kunde und die Nutzer, Lerninhalte herunterladen. Über die App können intelligente Lernpläne erstellt werden und Verständnislevelmessungen durchgeführt werden. Neben den Lerninhalten kann simpleclub dem Kunden zusätzlich weitere Inhalte zur Verfügung stellen.
2.3 simpleclub kann die Lerninhalte zum Zwecke nach eigenem Ermessen anpassen und ändern, soweit die geänderten Lerninhalte den vertraglichen Vorgaben entsprechen (z.B. durch die Änderung des Layouts, Inhalts oder der Länge von Videos). simpleclub ist zu einer Anpassung von Lerninhalten an nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen nicht verpflichtet. Die Parteien können sich über eine kostenfreie oder kostenpflichtige Anpassung verständigen.
3.1 simpleclub gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares und auf die Dauer der Vereinbarung zeitlich beschränktes Recht, die Plattform und die Lerninhalte für die in der Vereinbarung geregelten Zwecke zu nutzen.
3.2 Der Kunde darf die Plattform und die Lerninhalte nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den in der Vereinbarung genannten. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, heruntergeladene Lerninhalte weiterzugeben. Der Kunde hat seine Nutzer über das Verbot der Weitergabe zu informieren.
3.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, (i) die Plattform zu nutzen, um andere Daten zu verarbeiten als die auf der Plattform abgefragten eigenen Daten und die der Nutzer, (ii) Rechte an der Plattform und/oder den Lerninhalten an Dritte weiterzugeben, zu übertragen und/oder sie zu unterlizenzieren; (iii) die Plattform und die Lerninhalte oder Teile davon zu verändern oder derivative Produkte daraus zu entwickeln, (iv) die App zu dekompilieren, zu übersetzen, sie zu disassemblieren, zu imitieren oder zu versuchen, den Quellcode zu erlangen (soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist), (v) Kopien von der Plattform, den Lerninhalten oder Teilen davon anzufertigen (vi) die Plattform öffentlich zugänglich oder auf andere Weise Dritten verfügbar zu machen (etwa durch die Weitergabe von Zugangsdaten an andere als Nutzer), (vii) Inhalte auf der Plattform zu speichern, die Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen, und/oder (viii) Hinweise auf simpleclub und die Urheberschaft sowie Kennzeichen und Marken zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.
3.4 Der Kunde hat die Plattform sowie überlassene Nutzungs- und Zugangsberechtigungen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet simpleclub unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben und hat Passwörter unverzüglich zu ändern.
3.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Nutzer die Verpflichtungen der Regelungen unter 3. einhalten und steht für deren Handlungen insoweit ein.
4.1 Die Plattform steht dem Kunden im Kalenderjahr durchschnittlich zu 99,0% zur Verfügung („Verfügbarkeitszeit“), soweit die Plattform im vertraglich vereinbarten Sinne genutzt wird. Nicht zur Verfügbarkeitszeit gehören Ausfälle, die verursacht werden durch
4.1.1 angekündigte Wartungsarbeiten;
4.1.2 nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z.B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken;
4.1.3 Verfügbarkeitsunterbrechungen, die simpleclub aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf (z.B. Denial of Service Attacke);
4.1.4 höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von simpleclub, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch simpleclub verhindert werden konnten, insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, besondere Wetterbedingungen, Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien (insbesondere COVID-19), Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen sowie Betriebsstörungen oder Versorgungsschwierigkeiten, soweit sie nicht durch simpleclub verschuldet sind („höhere Gewalt“);
4.1.5 Dritte, die nicht Subunternehmer von simpleclub sind;
4.1.6 den Kunden oder die von ihm verwendeten Soft- oder Hardware oder die Internetanbindung. Dies gilt auch für Software, deren Nutzung simpleclub vermittelt hat und/oder durch Schnittstellen ermöglicht.
4.2 Die Verfügbarkeitszeit wird berechnet sich nach folgender Formel:
(Maximale Verfügbarkeit – Ausfallzeit)
Maximale Verfügbarkeit × 100
4.3 Der Kunde hat simpleclub unverzüglich in Textform über Ausfallzeiten in Kenntnis zu setzen, die nicht durch angekündigte Wartungsarbeiten verursacht wurden.
4.4 simpleclub informiert den Kunden in Textform spätestens eine Woche vor Beginn von angekündigten Wartungsarbeiten. In eiligen Fällen, beispielsweise um Sicherheitslücken zu beseitigen, kann simpleclub die Ankündigungsfrist verkürzen oder, sofern nicht anders möglich, ohne vorherige Ankündigung mit den Wartungsarbeiten beginnen. Ist eine vorherige Ankündigung nicht möglich, ist der Kunde nach Beginn der Arbeiten unverzüglich zu informieren.
4.5 simpleclub ist für die vom Kunden und den Nutzern genutzte Hard- und Software sowie technische Infrastruktur nicht verantwortlich. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität, der von simpleclub erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Die aktuellen Systemanforderungen sind unter http://business.simpleclub.com/Systemanforderungen genannt. simpleclub behält sich vor, die Mindestanforderung dem Stand der Technik anzupassen, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (z.B. bei auslaufender Wartung einer Version eines Betriebssystems), und wird den Kunden darauf in Textform hinweisen.
simpleclub stellt für technische Fragen hinsichtlich der Plattform und der Abrufbarkeit der Lerninhalte Support per Chat und E-Mail <B2Bsupport@simpleclub.com> zur Verfügung. simpleclub reagiert auf Supportanfragen in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Der Support bezieht sich nicht auf inhaltliche Fragen zu den Lerninhalten.
6.1 Die im Vertrag vereinbarte Vergütung wird mit Beginn der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail durch Zusendung eines PDF-Dokuments an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. simpleclub wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
6.2 Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang leistet. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist simpleclub berechtigt, den Zugriff auf die Vertragsinhalte zu sperren, bis die Zahlung des Kunden vollständig geleistet ist. simpleclub wird die Sperrung zwei Wochen vorher in Textform ankündigen.
7.1 Die Vereinbarung kann zum Laufzeitende entsprechend der Angabe im Vertrag oder zum Ende jedes Verlängerungszeitraums mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit den Ausnahmen, dass simpleclub nicht verschuldensunabhängig für Mängel haftet, die bei Überlassung der Plattform und der Lerninhalte bereits bestanden (§ 536a Abs.1 BGB) und das Recht des Kunden ausgeschlossen ist, Mängel der Plattform oder der Lerninhalte („Mängel“) selbst zu beseitigen (§ 536a Abs. 2 BGB).
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel simpleclub unverzüglich in Textform anzuzeigen, und zwar in einer Weise, die es simpleclub ermöglicht, den Mangel zu reproduzieren. simpleclub ist nicht verantwortlich für einen Schaden, der dem Kunden entsteht, weil er einen Mangel verspätet gemeldet hat.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Bereicherungsrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.4 Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Kunde simpleclub ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben hat und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn simpleclub sie verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert, oder wenn eine zweimalige Nachbesserung fehlschlägt.
9.1 Die Haftung von simpleclub auf Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.
9.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Im Hinblick auf diesen vertragstypischen Schaden ist die Haftung simpleclubs für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 30.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt.
9.3 Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von simpleclub beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von simpleclub beruhen.
9.4 Soweit die Haftung von simpleclub ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für dessen die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Sofern simpleclub eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragssoftware gegeben hat, wird der Inhalt dieser Garantie von der vorstehenden Haftungsbeschränkung nicht berührt.
9.6 Eine etwaige Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Keine Partei haftet für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. In Fällen höherer Gewalt ist die davon betroffene Partei für den Zeitraum, in dem sie durch die höhere Gewalt an einer Leistung gehindert ist, von dieser Leistung befreit und es entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung. Die betroffene Partei wird der anderen Partei den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen möglichst gering zu halten.
Alle Ansprüche aus der Vereinbarung gegen simpleclub und/oder dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem Jahr, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche handelt. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Die Verjährungsfrist gilt nicht in Fällen (i) von Vorsatz, (ii) von grober Fahrlässigkeit, (iii) der Verletzung einer wesentlichen Pflicht nach 9.2, (iv) von Personenschäden, (v) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (vi) des arglistigen Verschweigens eines Mangels und (vii) von Mängeln, bei denen § 438 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB Anwendung findet. Das Recht des Kunden auf Nachbesserung bleibt während der Laufzeit dieses Vertrages unberührt.
12.1 Jede Partei wird über alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren und sie Geheimhaltungsmaßnahmen zu unterwerfen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei („offenbarende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) im Rahmen der (vor-)vertraglichen Zusammenarbeit offenbart oder von der die empfangende Partei auf andere Weise Kenntnis erlangt hat und die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder im Falle der mündlichen Übermittlung innerhalb von zwei Wochen in Textform als vertraulich bestätigt sind.
12.2 Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmer weiterzugeben, soweit diese Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen, die den in diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen im Wesentlichen gleichwertig sind. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform.
12.3 Nicht zu den vertraulichen Informationen nach 12.1 gehören Informationen, von denen die empfangende Partei beweist, dass
12.3.1 sie öffentlich bekannt sind;
12.3.2 die offenbarende Partei auf ihren Schutz schriftlich verzichtet hat;
12.3.3 sie die Information auf anderem Wege als durch die Zusammenarbeit mit der offenbarenden Partei erhalten hat, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterliegen;
12.3.4 sie die Information unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entwickelt hat;
12.3.5 sie die Information durch ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands erlangt hat, das oder der öffentlich verfügbar gemacht wurde.
12.4 Im Falle einer Offenbarung aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung ist die andere Partei, soweit und sobald zulässig, vor der Offenbarung zu informieren. Die Parteien werden sich dabei unterstützen, die Offenbarung, soweit rechtlich möglich, zu verhindern.
12.5 simpleclub ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.
12.6 Weitergehende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
12.7 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Laufzeit dieses Vertrages und für weitere drei Jahre. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, Daten früher zu löschen oder zurückzugeben oder Daten dauerhaft geheim zu halten, bleiben unberührt.
13.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Rechte daraus ohne schriftliche Zustimmung von simpleclub an Dritte zu übertragen. Dem Kunden ist untersagt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu verpfänden, es sei denn, der Kunde hat daran ein berechtigtes Interesse.
14.2 Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
14.3 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen.
14.4 Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlichen am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Vertragslücke.
14.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.6 Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand München.
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