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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der simpleclub GmbH (nachfolgend „simpleclub“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Nutzung der simpleclub Dienste.

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Aktualisiert am: 04.09.2026

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1. Definitionen

1.1. “App” Die mobile App von simpleclub, in der Lerninhalte zur Verfügung gestellt werden.

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1.2. „Kundeninhalte“: Vom Kunden oder seinen Nutzern auf der Plattform hochgeladene oder sonst bereitgestellte Inhalte (z.B. Dokumente, Medien, Daten, Texte, Grafiken), einschließlich etwaiger eingebundener Metadaten.

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1.3. “Lerninhalte” Die Lerninhalte sind verschiedene Lernmodule und -inhalte für Ausbildungsberufe und sonstige Bildungsmaßnahmen, die über die Plattform von simpleclub bereitgestellt werden.

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1.4. “Nutzer” Die Person, die vom Kunden autorisiert ist, simpleclub zu nutzen. Zu den Benutzern gehören beispielsweise Mitarbeiter des Kunden.

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1.5. “Plattform” Die Plattform umfasst die Website und die App gemeinsam.

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1.6. „simpleclub Dienste“ Leistungen von simpleclub gemäß Nr. 3 dieser AGB.

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1.7. “Vereinbarung” Die Vereinbarung umfasst das Angebot sowie die AGBs und den AVV.

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1.8. „KI-Funktionen“: Von simpleclub bereitgestellte Funktionen, die (auch) auf Verfahren der Künstlichen Intelligenz/Machine Learning beruhen, z.B. inhaltliche Aufbereitung, Zusammenfassungen, Verständnislevelmessungen und vergleichbare Features.

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1.9. „KI-Output“: sämtliche durch KI-Funktionen erzeugten Ausgaben

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1.10. „Upload-Feature“: Eine Funktion der Plattform, die es dem Kunden ermöglicht, eigene Inhalte hochzuladen und zu speichern. Diese Inhalte werden durch KI-Funktionen analysiert und aufbereitet, um sie als strukturierte Lerninhalte für die Nutzer des Kunden innerhalb der Plattform verfügbar zu machen.

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1.11. “Angebot” Das vom Kunden und simpleclub unterzeichnete Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die simpleclub Dienste

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1.12. „Nutzungsgrenzen“: Durch simpleclub festgelegte, angemessene Nutzungsobergrenzen (z.B. Anfragen/Monat oder Speicherkontingente) je Kunde bzw. je Nutzer.

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1.13. “Vertragslaufzeit” Die im Angebot geregelte Laufzeit / der Leistungszeitraum für die Bereitstellung der simpleclub Dienste.

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1.14. “Website” Die Website von simpleclub, auf der Lerninhalte zur Verfügung gestellt werden.

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2. Allgemeines

2.1. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von simpleclub nicht anerkannt, sofern simpleclub diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. 

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2.2. Individuelle Vereinbarungen und AVV haben Vorrang vor den AGB.

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2.3. Die simpleclub Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, in jedem Fall jedoch nur an Endabnehmer. Der Kunde bestätigt dies mit der Unterzeichnung des Angebots.

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2.4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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2.5. Klargestellt wird: Die Vereinbarung soll keine direkten Vertragsbeziehungen zwischen simpleclub und den Nutzern begründen und diesen auch keine eigenen Forderungsrechte gegenüber simpleclub einräumen. Soweit die Vereinbarung entsprechende Regelungen enthält (z.B. Support gemäß Nr. 7 dieser AGB), handelt es sich lediglich um einen unechten Vertrag zugunsten Dritter.

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3. simpleclub Dienste

3.1. simpleclub bietet dem Kunden Lerninhalte an. Der Kunde ist berechtigt, die Lerninhalte weiteren Nutzern zur Verfügung zu stellen. Die im Angebot geregelten Beschränkungen des Kreises oder der Anzahl der Nutzer sind vom Kunden zu beachten.

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3.2. Die Lerninhalte werden dem Kunden und seinen Nutzern zum Online-Abruf über die Plattform zur lernbegleitenden Nutzung bereitgestellt. Sofern simpleclub die entsprechende Funktionalität bereitstellt, können der Kunde und dessen Nutzer, Lerninhalte herunterladen. Über die App können intelligente Lernpläne erstellt werden, Verständnislevelmessungen und weitere unterstützende Funktionen genutzt werden. Neben den Lerninhalten kann simpleclub dem Kunden zusätzlich weitere Inhalte zur Verfügung stellen.

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3.3. simpleclub kann die Lerninhalte und Plattform nach eigenem Ermessen anpassen und ändern (z.B. durch die Änderung des Layouts, Inhalts oder der Länge von Videos, hinzufügen oder entfernen von Funktionen), soweit die geänderten Lerninhalte bzw. Änderungen an der Plattform den vertraglichen Vorgaben entsprechen. simpleclub ist zur Anpassung von Inhalten an nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen nur verpflichtet, sofern diese auf einer maßgeblichen Änderung der Sach- oder Rechtslage beruhen, welche die bestehenden Inhalte inhaltlich überholt erscheinen lässt. Die Parteien können sich über eine darüber hinausgehende kostenfreie oder kostenpflichtige Anpassung verständigen.

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3.4. Benachrichtigungen und Bereitstellung von Informationsmaterial: simpleclub ist berechtigt, Nutzern des Kunden im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Nutzung und zur Sicherstellung des Lernerfolgs per E‑Mail und/oder In‑App-Nachricht zu informieren. Hierzu zählen insbesondere Onboarding-Hinweise, sicherheits‑ und funktionsrelevante Mitteilungen, neutrale Produkt-/Feature‑Informationen (z.B. Roadmap, neue/verbesserte Funktionen) sowie Einladungen zu Schulungen/Webinaren und weiterführendem Informationsmaterial im Kontext der Lernunterstützung sowie der Schulung im Umgang mit der Plattform, ihren Funktionen und der sachgerechten Bedienung. Nicht sicherheits- oder betriebsrelevante Mitteilungen können vom Kunden oder einzelnen Nutzern jederzeit in Textform, über einen entsprechenden Link in den E-Mails oder, sofern verfügbar, über In-App-Einstellungen abbestellt werden. Gesetzlich erforderliche Mitteilungen und Sicherheitsinformationen sind nicht abbestellbar.

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3.5. simpleclub erbringt seine Leistung mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. simpleclub übernimmt keine Verantwortung dafür, dass sich beim Kunden oder dessen Nutzern ein bestimmter (Lern)Erfolg einstellt oder dass der Kunde oder dessen Nutzer ein bestimmtes Ziel erreichen. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden oder dessen Nutzern abhängig, auf den simpleclub keinen Einfluss hat.

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3.6. Der Kunde kann über das Upload-Feature Kundeninhalte bereitstellen. Zur Vertragserfüllung räumt der Kunde simpleclub ein zeitlich auf die Laufzeit (zzgl. 30 Tage Räumungsfrist) beschränktes, weltweites, einfaches und unterlizenzierbares Recht ein, diese Inhalte zu vervielfältigen, zu bearbeiten, mittels KI-Funktionen aufzubereiten und den autorisierten Nutzern auf der Plattform zugänglich zu machen. simpleclub ist berechtigt, Kundeninhalte (ausgenommen personenbezogene Daten) in anonymisierter Form zur Qualitätssicherung zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen. Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen darf simpleclub Kundeninhalte vorläufig sperren oder entfernen.

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3.7. simpleclub kann für Kundeninhalte und KI-Funktionen angemessene Nutzungsgrenzen festlegen oder anpassen (z. B. bei Missbrauch oder zur Systemstabilität). Über Änderungen wird der Kunde 14 Tage vorab informiert. Führt eine Anpassung zu einer wesentlichen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten, werden die Parteien die Vergütung für die betroffenen KI-Funktionen angemessen reduzieren. Kommt keine Einigung über die Preisanpassung zustande, ist der Kunde berechtigt, die KI-Funktionen (bzw. den entsprechenden Vertragsteil) mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt zu kündigen; in diesem Fall werden bereits im Voraus gezahlte Gebühren für diesen Teil zeitanteilig erstattet. Bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. Automatisierung, Umgehung von Sperren, rechtswidrige Inhalte) darf simpleclub nach billigem Ermessen drosseln oder Zugänge sperren. Maßnahmen aufgrund von Übernutzung oder Missbrauch gelten nicht als Verfügbarkeitsausfälle.

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3.8. Als „Beta“, „Preview“ oder ähnlich gekennzeichnete Funktionen („Beta-Funktionen“) sind Vorabversionen, die simpleclub dem Kunden unentgeltlich und außerhalb des geschuldeten Leistungsumfangs zur Verfügung stellen kann. simpleclub ist jederzeit berechtigt, Beta-Funktionen zu ändern, einzustellen oder nur noch gegen gesonderte Vergütung anzubieten. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Bereitstellung oder Überführung in den produktiven Dienst.

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3.9. Sofern zwischen dem Kunden und simpleclub Onboarding-Leistungen vereinbart wurden, stellt simpleclub dem Kunden ab Vertragsbeginn die hierfür vorgesehenen Onboarding-Leistungen bereit. Das Onboarding dient der initialen Einrichtung und Einführung in die Nutzung der Plattform und umfasst, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, insbesondere: (i) die Erstellung der kundenspezifischen Lernumgebung, (ii) die initiale Einrichtung der Nutzerkonten auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und des vereinbarten Rechte- und Rollenkonzepts, (iii) eine Abstimmung der kundenseitigen Lern- und Nutzungsziele sowie (iv) die Erstellung bzw. Abstimmung einer auf den Kunden zugeschnittenen initialen Nutzungsstrategie. Das Onboarding wird zu Vertragsbeginn vollständig bereitgestellt, ist grundsätzlich auf den ersten Vertragsmonat ausgerichtet und gilt mit dem ersten Vertragsmonat als erbracht.

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4. Nutzungsrechte

4.1. simpleclub gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit beschränktes Recht, die Plattform sowie die darin bereitgestellten Inhalte (einschließlich der durch KI-Funktionen erzeugten Resultate) im vereinbarten Umfang zu nutzen.

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4.2. Der Kunde darf die Plattform und die Lerninhalte nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den in der Vereinbarung genannten. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, heruntergeladene Lerninhalte weiterzugeben. Der Kunde hat seine Nutzer über das Verbot der Weitergabe zu informieren.

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4.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, (i) die Plattform zu nutzen, um andere Daten zu verarbeiten als die auf der Plattform abgefragten eigenen Daten und die der Nutzer, (ii) Rechte an der Plattform und/oder den Lerninhalten an Dritte weiterzugeben, zu übertragen und/oder sie zu unterlizenzieren; (iii) die Plattform und die Lerninhalte oder Teile davon zu verändern oder derivative Produkte daraus zu entwickeln, (iv) die App zu dekompilieren, zu übersetzen, sie zu disassemblieren, zu imitieren oder zu versuchen, den Quellcode zu erlangen (soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist), (v) unerlaubte Kopien von der Plattform, den Lerninhalten oder Teilen davon anzufertigen (vi) die Plattform öffentlich zugänglich oder auf andere Weise Dritten verfügbar zu machen (etwa durch die Weitergabe von Zugangsdaten an andere als Nutzer), (vii) Inhalte auf der Plattform zu speichern, die Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen, und/oder (viii) Hinweise auf simpleclub und die Urheberschaft sowie Kennzeichen und Marken zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern. 

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4.4. Der Kunde hat die Plattform sowie überlassene Nutzungs- und Zugangsberechtigungen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet simpleclub unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben und hat Passwörter unverzüglich zu ändern. 

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4.5. Der Kunde sichert zu, dass er hinsichtlich der Kundeninhalte über alle zur vorstehenden Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und dass durch die Nutzung nach diesen AGB keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse) verletzt werden.

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4.6. Der Kunde stellt die Einhaltung der Pflichten dieser Ziffer durch seine Nutzer sicher und hat deren Handeln wie eigenes Handeln zu vertreten.

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5. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat simpleclub die für die Erbringung der geschuldeten Leistung benötigten Informationen unentgeltlich, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Angebotes nicht in den Pflichtenkreis simpleclubs fällt.

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6. Verfügbarkeit

6.1. simpleclub stellt eine Verfügbarkeit (= technische Nutzbarkeit am Übergabepunkt) der Plattform von 99,5% im Jahresmittel bereit („Verfügbarkeitszeit“). Übergabepunkt ist der Routerausgang am von simpleclub genutzten Rechenzentrum. Nicht zur Verfügbarkeitszeit gehören Ausfälle, die verursacht werden durch

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6.1.1 angekündigte Wartungsarbeiten;

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6.1.2. nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z.B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken;

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6.1.3. Verfügbarkeitsunterbrechungen, die simpleclub aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf (z.B. Denial of Service Attacke);

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6.1.4. höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von simpleclub, durch die simpleclub ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird und die ohne ein Verschulden von simpleclub eingetreten sind, insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, besondere Wetterbedingungen, Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien , Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen sowie Betriebsstörungen oder sonstige Versorgungsschwierigkeiten („höhere Gewalt“);

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6.1.5. Dritte, die nicht Subunternehmer von simpleclub sind; 

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6.1.6. den Kunden oder die von ihm verwendeten Soft- oder Hardware oder die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und simpleclub bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für Software, deren Nutzung simpleclub vermittelt hat und/oder durch Schnittstellen ermöglicht. 

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6.2. Die Verfügbarkeitszeit (in %) berechnet sich nach folgender Formel: 

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6.3. ((Maximale Verfügbarkeit – Ausfallzeit) / Maximale Verfügbarkeit) × 100

simpleclub informiert den Kunden in Textform spätestens eine Woche vor Beginn von angekündigten Wartungsarbeiten. In eiligen Fällen, beispielsweise um Sicherheitslücken zu beseitigen, kann simpleclub die Ankündigungsfrist verkürzen oder, sofern nicht anders möglich, ohne vorherige Ankündigung mit den Wartungsarbeiten beginnen. Ist eine vorherige Ankündigung nicht möglich, ist der Kunde nach Beginn der Arbeiten unverzüglich zu informieren.

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6.4. simpleclub ist für die vom Kunden und den Nutzern genutzte Hard- und Software sowie technische Infrastruktur nicht verantwortlich. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Funktionalität, der von simpleclub erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Die aktuellen Systemanforderungen sind unter http://business.simpleclub.com/Systemanforderungen genannt. simpleclub behält sich vor, die Mindestanforderung dem Stand der Technik anzupassen, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (z.B. bei auslaufender Wartung einer Version eines Betriebssystems), und wird den Kunden darauf in Textform hinweisen.

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6.5. Für Beta‑Funktionen gelten keine Service‑Levels und keine Verfügbarkeitszusagen. Ausfälle, Einschränkungen oder Fehler von Beta‑Funktionen gelten nicht als Verfügbarkeitsausfälle i.S.d. Verfügbarkeitsregelungen dieses Vertrags.

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7. Support 

7.1. simpleclub stellt für technische Fragen hinsichtlich der Plattform und der Abrufbarkeit der Lerninhalte Support per Chat und E-Mail support-b2b@simpleclub.com zur Verfügung. simpleclub reagiert auf Supportanfragen in der Regel innerhalb von drei Werktagen und in dringenden Fällen bzw. besonders schwerwiegenden Störungen innerhalb von einem Werktag. Der Support bezieht sich nicht auf inhaltliche Fragen zu den Lerninhalten. 

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7.2. Kunden können simpleclub auf mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten in den bereitgestellten Lerninhalten hinweisen. Solche Hinweise erfolgen ausschließlich über die Funktion "Fehler melden". Diese Funktion steht direkt an jedem Lerninhalt in der App zur Verfügung. simpleclub prüft eingehende Hinweise sorgfältig und nimmt bei Bedarf Korrekturen vor. Eine individuelle Rückmeldung an den Kunden über das Ergebnis der Prüfung oder das weitere Vorgehen erfolgt nicht. simpleclub ist nicht verpflichtet, inhaltliche Änderungen vorzunehmen, sofern die Inhalte nach sorgfältiger Prüfung als korrekt oder vertretbar angesehen werden.

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7.3. Der Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Plattform unverzüglich in Textform gegenüber simpleclub zu melden, sofern simpleclub diese nicht im Vorfeld angekündigt hat. 

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7.4. simpleclub versucht Störungen innerhalb von 72 Stunden nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden zu beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird simpleclub den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

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7.5. Die vorbezeichneten Fristen zur Störungsbeseitigung durch simpleclub verlängern sich um den Zeitraum des Bestehens des jeweiligen Hinderungsgrundes entsprechend, wenn simpleclub die Störungsbeseitigung nicht möglich ist aus einem in der Risikosphäre des Kunden liegenden Grund oder, einem von simpleclub anderweitig nicht zu vertretenden Grund. 

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8. Zahlungsmodalitäten

8.1. Die Vergütung wird gemäß den im Angebot festgelegten Zeitpunkten fällig (z. B. mit Unterzeichnung oder zu Beginn eines Verlängerungszeitraums). Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail im PDF-Format.

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8.2. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform geltend zu machen; andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt, sofern der Kunde die Verspätung nicht zu vertreten hat. simpleclub wird den Kunden bei Rechnungsstellung auf diese Folge besonders hinweisen.

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8.3. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist simpleclub berechtigt, den Zugriff auf die Dienste nach vorheriger Ankündigung (Frist: zwei Wochen) zu sperren, bis die Zahlung vollständig geleistet ist. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

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9. Kündigungsrecht

9.1. Die Vereinbarung kann zum Laufzeitende oder zum Ende jedes Verlängerungszeitraums entsprechend der Angabe im Angebot mit einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden. 

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9.2. Sofern der Kunde einer von simpleclub angekündigten Änderung dieser AGB oder des AVV widerspricht, ist simpleclub berechtigt den Vertrag zum angekündigten Änderungsdatum außerordentlich zu kündigen. 

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9.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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10. Gewährleistung

10.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit den Ausnahmen, 

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10.1.1. dass simpleclub nicht verschuldensunabhängig für Mängel haftet, die bei Vertragsschluss bereits bestanden (§ 536a Abs.1 BGB) und 

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10.1.2. das Recht des Kunden ausgeschlossen ist, Mängel der Plattform oder der Lerninhalte selbst zu beseitigen (§ 536a Abs. 2 BGB). 

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10.2. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel simpleclub unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Kunde soll simpleclub den Mangel in einer Weise beschreiben, die es simpleclub ermöglicht, den Mangel zu reproduzieren. simpleclub ist nicht verantwortlich für einen Schaden, der dem Kunden entsteht, weil er einen Mangel verspätet gemeldet hat. 

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10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Bereicherungsrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

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10.4. Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Kunde simpleclub ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben hat und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn simpleclub sie verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert, wenn eine zweimalige Mängelbeseitigung fehlschlägt oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

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11. Haftung 

11.1. Die Haftung von simpleclub ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in diesen AGB anders geregelt ist.

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11.2. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht) – in diesem Falle jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden (vertragstypischer Schaden). Im Rahmen dieser Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht pro Vertragsjahr auf die Höhe der für dieses Jahr vereinbarten Netto-Vergütung begrenzt.

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11.3. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht (i) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; (ii) im Rahmen einer von simpleclub ausdrücklich übernommenen Garantie; (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

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11.4. Soweit die Haftung von simpleclub ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 

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11.5. Eine etwaige Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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11.6. Der Kunde stellt simpleclub von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechts- oder pflichtwidrigen Bereitstellung von Kundeninhalten oder einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Kunde wird simpleclub bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen. simpleclub wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm - soweit rechtlich möglich - die Gelegenheit geben, der Inanspruchnahme durch Dritte entgegenzutreten.

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12. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. In Fällen höherer Gewalt ist die davon betroffene Partei für den Zeitraum, in dem sie durch die höhere Gewalt an einer Leistung gehindert ist, von dieser Leistung befreit und es entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung. Die betroffene Partei wird der anderen Partei den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen möglichst gering zu halten. 

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13. Verjährung

Alle Ansprüche aus der Vereinbarung gegen simpleclub und/oder dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem Jahr, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche handelt. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt in den Fällen, in denen simpleclub nach Nr. 11 uneingeschränkt haftet. Das Recht des Kunden auf Mangelbeseitigung bleibt während der Laufzeit dieses Vertrages unberührt. 

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14. Geheimhaltung

14.1. Jede Partei wird über alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren und sie Geheimhaltungsmaßnahmen zu unterwerfen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei („offenbarende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) im Rahmen der (vor-)vertraglichen Zusammenarbeit offenbart oder von der die empfangende Partei auf andere Weise Kenntnis erlangt hat und die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder im Falle der mündlichen Übermittlung innerhalb von zwei Wochen in Textform als vertraulich bestätigt sind. 

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14.2. Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmer weiterzugeben, soweit diese Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen, die den in dieser Vereinbarung geregelten Verpflichtungen im Wesentlichen gleichwertig sind. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform.

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14.3. Nicht zu den vertraulichen Informationen nach 14.(1) gehören Informationen, von denen die empfangende Partei beweist, dass 

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14.3.1. sie öffentlich bekannt sind;

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14.3.2. die offenbarende Partei auf ihren Schutz schriftlich verzichtet hat; 

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14.3.3. sie die Information auf anderem Wege als durch die Zusammenarbeit mit der offenbarenden Partei erhalten hat, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterliegen;

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14.3.4. sie die Information unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entwickelt hat; 

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14.3.5. sie die Information durch ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands erlangt hat, das oder der öffentlich verfügbar gemacht wurde.

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14.4. Im Falle einer Offenbarung aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung ist die andere Partei, soweit und sobald zulässig, vor der Offenbarung zu informieren. Die Parteien werden sich dabei unterstützen, die Offenbarung, soweit rechtlich möglich, zu verhindern.

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14.5. simpleclub ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. 

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14.6. Weitergehende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt. 

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14.7. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Vertragslaufzeit und für weitere drei Jahre. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, Daten früher zu löschen oder zurückzugeben oder Daten dauerhaft geheim zu halten, bleiben unberührt. 

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15. Datenschutz 

15.1. Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

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15.2. Der Kunde bleibt im Hinblick auf seine personenbezogene Daten oder die seiner Nutzer der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung der Daten im Rahmen der vertraglichen Dienste über die Nutzung der Plattform von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. Der Kunde ist selbst für die nach dem Datenschutzrecht erforderlichen Zustimmungserklärungen der betroffenen Personen (z.B.: Mitarbeiter, Kunden, Vertragspartner des Kunden, Nutzer) und deren personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform verantwortlich. 

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15.3. Der Kunde räumt simpleclub für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von simpleclub für den Kunden zu verarbeitenden personenbezogenen Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesen AGB geschuldeten Leistung erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist simpleclub berechtigt, aber nicht verpflichtet, Änderungen der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 

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15.4. Falls simpleclub als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO für den Kunden tätig wird, gelten zusätzlich zu diesen AGB spezifische Regelungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die unter folgendem Link einsehbar sind: https://b2b.simpleclub.com/legal-avv. 

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16. Änderung der AGB 

16.1. simpleclub kann diese AGB während der laufenden Vertragsbeziehung ändern, wenn und soweit ein zwingender Grund vorliegt. Ein solcher zwingender Grund kann insbesondere vorliegen, (i) wenn die einschlägigen Gesetze oder die höchstrichterlichen Rechtsprechung geändert werden oder (ii) wenn simpleclub zusätzliche Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Anpassung der AGB bedürfen, sofern diese Anpassung für den Kunden nicht nachteilig ist.

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16.2. simpleclub bietet dem Kunden Änderungen spätestens 4 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er den Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht. simpleclub wird den Kunden auf diese Zustimmungswirkung in seinem Änderungsangebot besonders hinweisen.

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16.3. Widerspricht der Kunde den neuen AGB, gelten die AGB in ihrer bisherigen Fassung fort.

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17. Schlussbestimmungen 

17.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vereinbarung oder Rechte daraus ohne schriftliche Zustimmung von simpleclub an Dritte zu übertragen. Dem Kunden ist untersagt, Ansprüche aus der Vereinbarung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden, es sei denn, der Kunde hat daran ein berechtigtes Interesse. 

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17.2. Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.

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17.3. Das Angebot zur Änderung dieser AGB sowie einseitige Willenserklärungen einer Partei bedürfen der Textform. Dies gilt auch für das Angebot zur Abänderung dieser Textform-Klausel.

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17.4. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlichen am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Vertragslücke. 

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17.5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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17.6. Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand München.

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23.03.2023

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